Westerbergschule
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Aktuelles Corona-Quarantäne-Regelung

31. Januar 2022 von Marian Krüper

Aktuelles Update zum Schulbeginn nach den Ferien am 10.01.2022

7. Januar 2022 von Marian Krüper

Laut Informationen des MSB NRW werden, um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personenauch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte).

Schultestungen für Schülerinnen und Schüler

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Weiterhin findet an den Grundschulen die Testung zweimal wöchentlich als optimiertes Lolli-Testverfahren statt. Dies leistet einen wichtigen Beitrag für den sicheren Schulstart, da das PCR-Pooltest-Verfahren wegen seiner hohen Sensitivität deutlich früher in der Lage ist, Infektionen festzustellen. Die Kinder werden erstmals eine zweite, sogenannte Rückstellprobe mit abgeben, um eine gegebenenfalls nötige Pool-Auflösung zu beschleunigen. Durch die so mögliche Beschleunigung der Übermittlung der Testergebnisse bleibt den nicht infizierten Schülerinnen und Schülern im Falle eines positiven Pools ein Tag in Quarantäne erspart.

Teilnahme von vollständig immunisierten Schülerinnen und Schülern am Lolli-Testverfahren

1) Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz
Schülerinnen und Schüler mit vollständigem Impfschutz können nach wissenschaftlicher Einschätzung weiterhin am Lolli-Testverfahren teilnehmen ohne Risiko, das Testergebnis des PCR-Pools zu verfälschen. Ab dem 10. Januar 2022 ist die Teilnahme zunächst verpflichtend (s.o.).

(2) Genesene Schülerinnen und Schüler
Genesene Schülerinnen und Schüler dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit.

Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann. Nach Ablauf von acht Wochen nehmen auch genesene Schülerinnen und Schüler wieder am Lolli-Testverfahren teil. Nehmen Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahme aus den zuvor genannten Gründen (2) – nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, weiterhin am Montag, Mittwoch und Freitag einen negativen Bürgertest vorlegen.